Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

42 1877. 
dieses Vertrages im Nechtowege herbeizufühern verpflichtet, auf Verlangen den 
Betrag der ihr von Seilen der Regierungen und Gemeinden geleisteten Unter- 
stütungen mit Zinsen zu 5 Prozent jährlich vom Tage der Zahlung resp. Ueber- 
weisung gerechnet defluitiv zu restituiren, auch die nach F. 3 ihr überlassenen 
Vorarbeiten und Materialien zurückzugeben. 
8. 16. 
Ven Eroffnung der neuen Strecke Arnstadt-Ilmenau tritt der Vertrag rom 
7. Juli 1865 über die bisberige Snecke Dietendorf. Arnstadt einschließlich der 
§. 10—12, jedoch unbeschadet der ertheilten Concessionen und der Expropriations= 
befugniß (vergl. §. 2), sowie der den betheiligten Negierungen zustehenden Landes, 
hoheit gegenüber der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft außer Kraft. 
Hierbei wird gegenseitig auerkannt, daß die der Thüringischen Eisenbahn-Gesell- 
schaft nach §. 17 ul. 2 des Vertrages vom 7 Juli 1865 auferlegte Verpflichtung 
durch Errichtung der Haltestelle Haarhausen erfüllt worden ist, diese Haltestelle aber 
auch in Zukunft bestehen bleiben muß. 
Die Zinsgarantie der Fürstlich Schwarzburg-Sondershausen'schen Regierung für 
die Strecke Arnstadt. Dietendorf erlischt mit dem Eingangs gedachten Zeitpunkte und 
verzichtet dieselbe auf Ersatz der von ihr für diese Strecke bis dahin zu leisten 
gewesenen resp. noch zu leistenden Zins. Garantie-Zuschüsse. 
Auch für die Zeit vom I. Januar desjenigen Jahres, in welchem die Bekriebs, 
eröffnung der ganzen Zweiglinie erfolgl, bis zu letzterem Zeitpunkte soll die Gesell- 
schaft nicht mehr gebalten sein, eine besondere Rechnung für die bisherige Zweiglinie 
Dietendorf-Arnstadt zu legen. die Fürstlich Sondershausen'sche Regierung verpflichter 
sich vielmehr hiermit, für diesen Zeitraum denjenigen Betrag an Zins-Garantie- 
Zuschüssen pro rln lonsetris ohne solche Rechnungslegung zu leisten, welcher von 
ihr durchschnittlich in den letzten drei vorausgegangenen Jahren zu leisten ge- 
esen ist 
ist. 
Der bisherige Reserve- und Erneuerungsfond der Dietendorf= Arnstädter Zweig- 
bahn wird mit dem Zeitpunkte der Betriebs. Eröffnung auf der neuen Strecke 
Amstadt-Ilmenau mit den gleichen Fonds der Thüringischen Stammbahn vereinigt. 
. 17. 
Sollte eine Eisenbahn- Verbindung zwischen Gotha, beziehungsweise Obrdruf 
und Schwarza über Ilmenau dergestalt zu Stande kommen, daß sich w weder die 
Strecke Ilmenau-Schwarza, noch die Strecke Ohrdruf. Elgersburg im Eigenthum
	        
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