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wo bisher der Zug der Wanderfische unbehindert war, aulegt, kann verpflichtet
werden, auf seine Kosten Fischpässe s und zu unterhalten.
Besitzer von Wehren, Schleußen, rch oder anderen Anlagen in natür.
lichen Gewässem, durch welche der Zug der Wanderfische verspertt oder erheblich
greimichi wird, sind verpflichtet, die Herstellung von Fischpässen zu dulden, wenn
) die Anlage vom Staate im öffentlichen Interesse beabsichtigt wird; oder
59 einzelne Personen oder Genossenschaften, welche in dem oberen oder unteren
Theile des Gewässers fischereiberechtigt sind, die Anlage auszuführen beab-
sichtigen und der von ihnen vorgelegte Bauplan von dem Landrathsamte
nach vorgängiger Anhorung der Stauberechligten genebmigt ist (§. 38).
8. 36.
Die Vorschristen der S§. 34 und 35 finden keine Anwendung
1) auf geschlossene Gewässer (§F. 3);
2) auf künstlich angelegte Wasserzüge und auf solche natürliche Gewässer, welche
unmitlelbare Zubehßrungen oder Theile eines künstlichen Wasserzuges bilden:
3) auf diejenigen Wasserwerke (Abwässerungsschleußen. Siele 2c.), welche zum
Schutz von Niederungen gegen die von außen andringenden Fluthen ange-
legt sind oder angelegt werden.
8. 37.
Werden durch die in §. 35 bezeichneten Anlagen nutzbare Stauberechtigungen
beeinträchtigt, so ist dafür von dem Unternehmer der Anlage volle Entschädigung
zu gewähren. Dagegen wird für den etwaigen durch Anlegung eines Fischpasses
veranlaßten Minderwerth der Fischerei keine Entschädigung geleistet.
Ueber das Bedürfniß zur Herstellung von Fischpässen (5§. 34 u. 35), über
die Art der erforderlichen Einrichtungen und über ihre Benutzung entscheidet das
Landrathsamt nach vorgängiger sachversländiger Untersuchung. Das Landrathsamt
hat bei Genehmigung des Bauplans nicht allein die wasserbau- und sonstigen polizei-
zeilichen Interessen wahrzunehmen, sondern auch darauf zu sehen, daß bei Anlage
des Fischpasses wider den Willen des Stauberechtigten das Maas des Nothwendigen
nicht überschritten wird.
§. 39. .
Zu den von Staatswegen oder nach Maßgabe eines genehmigten Bauplans