2 1877.
S. 4.
Medieinalpersonen, welche den durch die S§. 1 —3 ihnen auferlegten Ver-
pflichtungen nicht genügen, nifft eine Ordnungsstrafe von 5 bis 30 .
Rudolstadt, den 10. November 1876.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.
* II. Bekanntmachung
des Fürstlichen Ministeriums vom 12. Januar 1877, die Ertheilung
mehrer Erfindungs-Patente betreffend.
Mit höchster Genehmigung Serenissimt sind den nachgenannten Personen
die beibemerkten Erfindungspatente auf fünf nach einander folgende Jahre für den
Umfang des Fürstenthums ertheilt worden:
1) Am 20. Juli des vorigen Jahres dem Carl Seidel in Hannover auf ein
verbessertes Bruchband.
2) Am 10. August dem Eugenio de Zuccato in London auf ein neues
Verfahren zur Herstellung autographischer Abdrücke von Schriften und
Zeichnungen.
3) Am 18. August dem W. Helmesmüller in Diepholz auf eine Dresch-
maschine mit conischer Dreschtrommel.
4) Am 6. September dem Commerzienrath H. Grason in Buckau auf einen
neuen Cosinus-Regulator.
5) Am 6. September dem Paul Liebe in Dresden auf einen Apparat zur
Uebertragung von Zeichen, Buchstaben und dergl. auf unebene Flächen.
6) Am 13. September der Gasmotorenfabrik Deuß in Deutz auf einen ver-
besserten Gasmotor.
7) Am 7. October dem C. J. Cario in Nienburg auf eine selbstthätige
Regulirungsvorrichtung für Kraftmaschinen.