Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

2 1877. 
S. 4. 
Medieinalpersonen, welche den durch die S§. 1 —3 ihnen auferlegten Ver- 
pflichtungen nicht genügen, nifft eine Ordnungsstrafe von 5 bis 30 . 
Rudolstadt, den 10. November 1876. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
* II. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 12. Januar 1877, die Ertheilung 
mehrer Erfindungs-Patente betreffend. 
Mit höchster Genehmigung Serenissimt sind den nachgenannten Personen 
die beibemerkten Erfindungspatente auf fünf nach einander folgende Jahre für den 
Umfang des Fürstenthums ertheilt worden: 
1) Am 20. Juli des vorigen Jahres dem Carl Seidel in Hannover auf ein 
verbessertes Bruchband. 
2) Am 10. August dem Eugenio de Zuccato in London auf ein neues 
Verfahren zur Herstellung autographischer Abdrücke von Schriften und 
Zeichnungen. 
3) Am 18. August dem W. Helmesmüller in Diepholz auf eine Dresch- 
maschine mit conischer Dreschtrommel. 
4) Am 6. September dem Commerzienrath H. Grason in Buckau auf einen 
neuen Cosinus-Regulator. 
5) Am 6. September dem Paul Liebe in Dresden auf einen Apparat zur 
Uebertragung von Zeichen, Buchstaben und dergl. auf unebene Flächen. 
6) Am 13. September der Gasmotorenfabrik Deuß in Deutz auf einen ver- 
besserten Gasmotor. 
7) Am 7. October dem C. J. Cario in Nienburg auf eine selbstthätige 
Regulirungsvorrichtung für Kraftmaschinen.
	        
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