Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

62 1877. 
9) Am 4. April c. dem Ingenieur Carl Nobert Wedelin zu Gothenburg auf 
einen Control-Apparat für Branntweinbrennereien. 
10) Am 4. April c. wiederholt dem Fabrikanten Heinrich Bertrams zu Kalten. 
herberg über eine ersundene Knieblechröhre und auf eine Maschine zur Anfertigung 
von Ofenrohrellenbogen. 
11) Am 4. April c. dem C. H. Weißbach in Chemnitz auf eine votirende 
Garntrockenmaschine mit Lustzug. 
12) Am 20. April c. dem Ernest Solvay in Brüssel auf eine Methode der 
Gewinnung von Chlor und Salzsäure aus Chlorcalicum und Chlormagnesium und 
Verwerkhung der dabei entstehenden Nebenprodukte. 
13) Am 27. April c. dem Nathan Löb & Söhne zu Berlin und Elberseld 
auf eine mitarbeitende Scheere zur Bonnaz.Stickmaschine. 
Ohne Zustimmung der genannten Personen ist daher Niemand befugt, die 
durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparate herzustellen resp. Me- 
thoden anzuwenden. 
Diese Privilegien sind jedoch als erloschen zu betrachten, wenn die Anwendung 
der fraglichen Erfindungen innerhalb des Deutschen Reichs nicht binnen Jahresfrist 
nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindungen im Sinne der nach der Bekannt 
machung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 
bei Erkheilung von Erfindungopatenten in ban deutschen Zollvereinsstaaten zu be- 
obachtenden Grundsäße auodrücklich vorausgesetzt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Minsteram macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 12. Juli 1877. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
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