Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

1877. 3 
8) Am 16. October dem Alexander Weßlar in Leipzig auf Verbesserungen an 
Maschinen zur Vereinigung und Zusammenpressung losen Krystallzuckers. 
9) Am 3. November dem Techniker Fr. Heinemann in Magdeburg auf eine 
Zinksraisemaschine. 
10) Am 10. November dem Schlossermeister Jacob Krückel in Ehrenfeld auf 
einen Sicherheitshaken für Baugerüste. 
11) Am 12. December dem Baumeister und Stadtbauinspektor a. D. Arnold 
Hanel in Berlin auf eine Abort-Einrichtung. 
12) Am 22. December dem Joseph Werthheim in Fraukfurt a. M. auf eine 
atmosphärische Gaskraftmaschine. 
Ohne Zustimmung der genannten Personen ist daher Niemand besugt, die 
durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparate herzustellen resp. Me- 
thoden anzuwenden. 
Diese Privilegien sind jedoch als erloschen zu betrachten, wenn die Anwendung 
der fraglichen Erfindungen innerhalb des deutschen Reiches nicht binnen Jahresfrist 
nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindungen im Sinne der nach der Bekannt- 
machung des vormaligen Fürstl. Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei 
Ertheilung von Erfindungs-Patenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobach- 
tenden Grundsätze ausdrüccklich vorausgesetzt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 12. Januar 1877. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab.
	        
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