1877. 3
8) Am 16. October dem Alexander Weßlar in Leipzig auf Verbesserungen an
Maschinen zur Vereinigung und Zusammenpressung losen Krystallzuckers.
9) Am 3. November dem Techniker Fr. Heinemann in Magdeburg auf eine
Zinksraisemaschine.
10) Am 10. November dem Schlossermeister Jacob Krückel in Ehrenfeld auf
einen Sicherheitshaken für Baugerüste.
11) Am 12. December dem Baumeister und Stadtbauinspektor a. D. Arnold
Hanel in Berlin auf eine Abort-Einrichtung.
12) Am 22. December dem Joseph Werthheim in Fraukfurt a. M. auf eine
atmosphärische Gaskraftmaschine.
Ohne Zustimmung der genannten Personen ist daher Niemand besugt, die
durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparate herzustellen resp. Me-
thoden anzuwenden.
Diese Privilegien sind jedoch als erloschen zu betrachten, wenn die Anwendung
der fraglichen Erfindungen innerhalb des deutschen Reiches nicht binnen Jahresfrist
nachgewiesen werden kann.
Auch wird die Neuheit der Erfindungen im Sinne der nach der Bekannt-
machung des vormaligen Fürstl. Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei
Ertheilung von Erfindungs-Patenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobach-
tenden Grundsätze ausdrüccklich vorausgesetzt.
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach-
achtung hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 12. Januar 1877.
Fürstlich Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.