Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

1877. si 
II. Großherzogthum Sachsen. 
1) Weimar: 
Behörde: u. der Großherzogl. Director des l. Verwalltungsbezirks. 
b. der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
2) Buttstedt: 
Behörde: der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
3) Vieselbach: 
Behörde: der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
4) Jena: 
Behörde: der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
5) Apolda: 
Behörde: u. der Großherzogl. Director des ll. Verwaltungsbezirks. 
b. der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
6) Eisenach: 
Behörde: u. der Großherzogl. Dirertor des Ill. Verwaltungobezirke. 
b. der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
7) Gerstungen: 
Behörde: der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
8) Neustadt a. O.: 
Behörde: u. der Großherzogl. Director des V. Verwaltungsbezirks. 
b. der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
9) Weida: 
Aehone: der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
10) Ber 
7 der Gemeindevorstand als Schubbehörde. 
11) Tript 
ninen der Gemeindevorstand zu Auma (1 Stunde entsernt). 
12) Großheringen: 
Behörde: Gemeindevorstaud zu Stadtsulza. 
III. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Herzogl. Landrath, 
1) Meiningen, Stalion Meiningen,
	        
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