88 1877.
NXXIV. Ministerial-Bekanntmachung
vom 30. November 1877, betreffend die Veröffentlichung des Staats-
vertrags vom 1. Februar 1877 wegen Uebernahme einer Zinsgarantie
für eine von der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft aufzunehmende
Prioritätsanleihe, sowie des Privilegiums zur Emission
dieser Anleihe.
Im Nachstehenden wird
1) der zwischen den Regierungen von Schwarzburg-Rudolstadt, Sachsen-
Weimar, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg unterm 1. Febr.
„ 1877 abgeschlossene Staatsvertrag wegen Uebernahme der Zinsgarantie
für eine vier und einhalbprocentige Prioritätsanleihe der Saal-Eisen-
bahn-Gesellschaft im Betrage von 37/V Million Mark nebst Anlage,
2) das höchste Privilegium vom 1. November dieses Jahres zur Auf-
nahme dieser Anleihe nach dem nachstehend abgedruckten Emissions-
plane
öffentlich bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 30. November 1877.
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium.
v. Bertrab.
Staatsvertrag.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg und
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt
von dem Wunsche geleitet, der Saal-Eisenbahn-Gesellschast die Möglichkeit gedeih.
licher Fortentwickelung zu Gunsten der von ihr berührten Staatsgebicte dadurch zu