Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. 121 
einer Mark nöthigenfalls auf eine durch 5 theilbare Psennigsumme aufwärts abge- 
vundet werden. 
VIII. Waarenproben, welche den vorslehenden Bestimmungen nicht entsprechen, 
oder unfrankirt sind, sowie diejenigen Waarenproben, welche einen Werth haben, 
oder deren Beförderung mit Nachtheil oder Gefahr verbunden sein würde, z. B. 
Flüssigkeiten, Gegenstände aus Glas, scharfe Instrumente, stark abfärbende Stoffe 
1. dergl., gelangen nicht zur Absendung. 
8. 15. 
Elaschrelbsendungen. 
1 Briese, Poslkarten, Drucksachen, Waarenproben, Briefe mit Behändigungs- 
schein, Postnachnahmesendungen, sowie Packete ohne Werthangabe, können unter 
Einschreibung befördert und müssen zu diesem Zwecke von dem Absender mit der 
Bezeichnung „Einschreiben“ versehen werden. Bei Packeten ohne Werthangabe muß 
diese Bezeichnung auf der Begleitadresse und auf dem Packete angegeben sein; die 
Wireung der Einschreibung in Bezug auf die Gewährleistung erstreckt sich in diesem 
Falle nur auf das Packet und nicht zugleich auch auf die Begleitadresse. . 
llUebereinccingeschkicbeneSendungwikdcinCinliefmmgöschcinertheilt- 
lllFürcingeschkiebcneSendungenwird,anßckdcmPokto,cineEinfchteibs 
gebühr von 20 Pf. ohne Nücksicht auf die Entfernung und das Gewicht erhoben. 
IV Mlnscht der Absender eines eingeschriebenen Brieses 2c. eine von dem 
Empfänger auszustellende Empfangsbescheinigung (Rückschein) zu erhalten, so muß 
ein solches Verlangen durch die Bemerkung: „Rückschein“ in der Aufschrift aus- 
Vedrückt sein; auch muß der Absender sich namhaft machen oder angeben, an wen 
der Rückschein abzuliefern ist. Für die Beschaffung des Rückscheins ist eine weitere 
Gebühr von 20 Pf. vom Absender im Voraus zu entrichten. 
V Eine Werthangabe ist bei Einschreibsendungen nicht zulässi. 
8. 16. 
Postanwelsungen. 
1 Die Postverwaltung übermittelt im Wege der Poslanweisung Geldbeträge 
bis zu vierhundert Mark einschließlich. 
I Postanweisungen müssen frankirt werden. Die Gebühr beträgt ohne Unter, 
Ghied der Entfernung:
	        
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