Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

128 1879. 
trages erfolgen soll. Für die Bestimmungs-Postanstalt ist dann dieser Zeitpunkt 
beiigich der ornnn des Postauftrags maßgebend. 
XVII An N. und an gesehzlichen Feiertagen findet die Vorzeigung 
von Postaufträgen nicht statt 
XVIII. Formulare zu Postustrigen können durch die Postanstalt zum Preise 
von 5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden. 
8. 20. 
Postaufträge zur Einholung von Wechselaccevten. 
1 Im Wege des Postauftrags können auch Wechsel an den Bezogenen behufs 
Einholung der Annahmeerklärung versendet werden. 
I1 Zu den Postaufträgen für Accepteinholung kommt ein besonderes Formular 
in Gebrauch. Derartige Formulare werden zum Preise von 5 Pfennig für je 10 
Stück bei sämmtlichen Postanstalten zum Verkauf bereit gehalten. Der Auftraggeber 
hat auf der Vorderseite des Formulars anzugeben: 
den Namen und Wohnort des Bezogenen, 
den Belrag des Wechsels, wobei die Marksumme in Zahlen und in Buch- 
staben ausgedrückt sein muß, 
den eigenen (des Austraggebers) Namen und Wohnort. 
Die Ausfüllung des Vordrucks bezüglich des Tages der Fälligkeit des Wechsels 
und die Angabe der etwaigen Wechselnummer bleibt dem Auftraggeber anheimgestellt. 
Der unbedruckte Theil der Rückseite des Formulars dient zur Aufnahme etwaiger 
Beslimmungen des Auftraggebers darüber, ob der Postauftrag nach einmaliger ver- 
geblicher Vorzeigung an ihn zurück, oder an eine andere Person (s. Absatz IX) 
weitergesandt, oder einer zur Proteslerhebung besugten Stelle übergeben werden soll. 
Für solche Fälle bedarf es der Vermerke: „Sofort zurück“, „Sofort an N. in N.“, 
„Sofort zum Protest“. Zu schriftlichen Mittheilungen an den Wechselbezogenen ist 
das Postauftrags-Formular, welches im Falle der Annahme des Wechsels in den 
Händen der Post verbleibt, nicht zu benuhen. 
III Dem Postaustrage sind die zum Zweck der Annahme vorzuzeigenden 
Wechsel beizusügen. Das Beilegen von Briefen, sowie die Vereinigung mehre- 
rer Postaufträge zu einer Sendung sind unstatthaft. Demselben Postaustrage 
können mehrere Wechsel nur dann beigefügt werden, wenn sie auf den nämlichen 
Bezogenen lauten und gleichzeitig zur Annahmeerklärung vorzuzeigen sind.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.