Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

iss 1879. 
Zustellungen durch die Post sind, sofern das Schriftstück vor dem Inkrafttreten 
der Strasproceßordnung zur Post gegeben ist, auch gültig, wenn sie nach Maßgabe 
der bisherigen Vorschriften bewirkt werden. 
8. 17. 
In Sirafsachen, welche nach den bisherigen Proceßgesetzen verhandelt werden, 
finden die Vorschristen der Strafproceßordnung über die Berechtigung zur Verweige- 
rung eines Zeugnisses (SF. 51 bis 55), über die Verpflichtung zur Erstatlung eines 
Gutachtens (5§. 75, 76), über die Vernehmung und Beeidigung von Zeugen und 
Sachverständigen (SF§. 49, 56 bis 64, 66 bis 71. 79, 80), Uber die zur Exzwin- 
gung eines Zeugnisses oder Gutachtens zulässigen Maßregeln (5§. 50, 69, 77), über 
die Beschlagnahme und Durchsuchung, sowie über die Verhaftung und vorläusige 
Festnahme (I§. 91 bis 132) entsprechende Anwendung. 
S. 18. 
Wird in Strassachen, welche nach den bisherigen Proceßgesetzen verhandelt sind, 
die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens bean- 
tragt, so ist für die Entscheidung über den Antrag, sowie für die Verhandlung und 
Enischeidung in dem wiederaufgenommenen Verfahren dasjenige Gericht zuständig, 
welches zuständig sein würde, wenn das frühere Verfahren auf Grund der Straf- 
procehordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Ausführungsgesetze zu diesen 
Gesetzen stattgesunden hätte. 
Wird das Urtheil des Berufungsgerichts in einer Sache angefochten, in welcher 
nach den Vorschristen der Strafproceßordnung die Berufung nicht slattsindet, so ist 
das Gericht erster Instanz zuständig. 
IV. Allgemeine Bestimmungen. 
8. 19. 
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Konkurssachen und in Strassachen, welche 
nach den bisherigen Proceßgesetzen zu erledigen sind, finden hinsichtlich der Ge- 
währung der Rechtahülfe, der Oefsentlichkeit und Sitzungopolizei, der Berathung und 
Abslimmung die Vorschriften der S§. 46 bis 49 des Ausführungsgesetzes zum Ge- 
richtsverfassungsgesetze entsprechende Anwendung. 
8. 20. 
Dieses Gesetz tritt gleichzeifig mit dem Gerichtsverfassungögeseße in Krast.
	        
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