1879. 251
Auf Dhü mit regelmäßigem größeren Viehversandt, sowie auf den Tränke-
stationen (. 6) — bezw. in deren Nähe — sind von den Bahnverwaltungen zur
vorübergehenden Unterbringung des Viehes eingefriedigte und überdeckte Räume —
Buchten, auch Banzen genannt — herzustellen und mit Brunnen oder einer Wasser.
leitung wie mit Vorichtungen zu versehen, welche das Füttern und Tränken der
Thiere ermöglichen. Die Räume sind zum Zweck der Trennung der Thiere ver-
schiedener Gattungen bezw. des Großviehes und des Kleinviehes in kleinere Abthei-
lungen zu theilen, und muß der Fußboden so beschaffen sein, dah eine ordnungs-
mähige Reinigung desselben möglich ist.
Für die vorübergehende Unterbringung der Thiere in überdeckten Räumen kann
ein Standgeld erhoben werden, dessen Höhe von der Aufsichtsbehörde bestimmt wird
und im Tarif zu publiziren ist.
8. 2.
Beschaffenheit und Einrichtung der Wagen.
Die Beförderung der Thiere ist in offenen (hochbordigen) wie in bedeckten
Wagen stakthaft.
Die lichte Breite der zum Transport von Großvieh zu benuhenden Wagen soll
nindestens 2,100 m betragen.
Die offenen Wagen müssen bei Verwendung für den Transport von Großvieh
eine Bordhöhe von mindeslens 1,# m über dem Fußboden und bei Verwendung
für den Transport von Kleinvieh eine solche von mindestens 0,700 m haben.
Die bedeckten Wagen sind zum Zwecke der Ventilation mit nahe der Wagen-
deckt liegenden verschließbaren Oefsuungen von etwa 0 #100 Länge und 0,000 m
Brete zu versehen. Fehlen diese, so müssen an den Schiebethüren der Langseiten
bezw an den Thüren der Stirnseiten der Wagen Vorrichtungen angebracht werden,
welch das Offenstellen der Thüren bei Großpieh bis zu 0,##0 m und bei Kleinvieh
bis zu 0,150 m Länge ermöglichen oder es muß bei vollständig geöffneten Thüren
die Tliröffnung durch einen Brettewerschlag in höchstens 1#00 m Höhe über dem
Fußborn des Wagens oder durch Lattengitter verstellt werden.
Zm Feslbinden der Thiere sind Vorrichtungen, als eiserne Ringe K., an den
Wagen inzubringen.
Di Größe der inneren Bodenfläche eines jeden zur Beförderung der Thiere
zu benurnden Wagens ist, in Ouadratmelern ausgedrückt, auf der Außenseite des
Wagens uzugeben.
36