Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

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1879. 
Das bis über die Mitte des Unterschenkels herabreichende faltenreiche, mit 
weiten offenen Aermelu versehene und vor der Brust zu schließende Gewand 
wird aus Wollstoff gesertigt. Um den Hals läust ein 16em breiter Besaß in 
Form eines flach auliegenden Ueberschlagkragens, welcher sich an den Vorder- 
seiten des Gewandes bis zum untern Rande desselben in 11 cm Breite fort- 
setzt. Die Aermel zeigen am unteren Nande einen Besatz von 8 cm Breite. 
Der Besatz ist für die Nichter und Staatsanwälte von schwarzem Sammet, 
für die Rechtsanwilte von schwarzer Seide. Das Amtsgewand der Gerichts- 
l hat einen schmalen Umschlagkragen und ist ohne Besaß. 
Das Baret besteht aus einem rund geschnittenen und #nn gefalteten 
Kopftheile von schwarzem Wollstoff, um welchen sich ein nur am unteren Theile 
befestigter, oben aber frei abstehender und an beiden Kopfseiten mit einem 
dreieckigen Einschnitt versehener steifer Nand von 8 em Breite herumlegt. Die 
Bekleidung des Randes ist für die Richter und Staatsanwälte: schwarzer 
Sammet, für die Rechtsanwälte: schwarze Seide, für die Gerichtoschreiber: 
schwarzer Wollstoff. Das Baret ist serner an dem oberen Theile des Randes 
rundumlaufend garnirt: 
u) für den Präsidenten des Oberlandesgerichts: mit zwei goldenen Schnüren 
(Bordage) von 7 mm Breite; 
4) für die Senats-Präsidenten des Dbenandatgecht *# den Oberstaatsan- 
walt: mit einer goldenen Schnur von derselben B 
e) fũr den Bsdenten des Landgerichts: mit zwei Iitenen Schnüren von 
derselben Breite; 
ch für den Dircctor und den Ersten Stantsant. bei dem Landgerichte: mit 
einer silbernen Schnur von derselben Brei 
Ein Staatsanwalt oder Rechtsanwalt, uchr das Wort ergreisen will, 
hat das Baret auszusetzen, kann dasselbe während des Vortrages jedoch wieder 
ablegen. Während einer Eidesleistung oder Urtheilsverkündung ist von den an 
der Verhandlung Betheiligten stets das Baret zu tragen. 
Rudolstadt, den 22. August 1879. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
 
	        
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