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(6n bis 0), geschieht durch Einstellung des Buchstabens A. Es wird nur eine
Spalte beuutzt, und zwar die Spalte derjenigen Instanz, in welcher das Versahren
beendet ist. Wird die Sache in erster Instanz auf verschiedene Art, z. B. theilweise
durch Einstellung und nur theilweise durch Urtheil erledigt, so wird nur die Urtheils.
spalte (6b) ausgefüllt.
In Spalte 7 ist der Tag, an welchem das Endurtheil gefällt wurde, einzu-
tragen, sobald das lepztere die Rechtskrast beschritten hat.
Die Ausfüllung der Spalten 8 und 9 erfolgt durch Nolirung der ausge-
sprochenen Strasen, also der Dauer der Freiheitsstrase, des Betrags der Geldstrafe
und des Werthsersates, sowie des Gegenstandes der Einziehung. Sind mehrere
Beschuldigte bei einem Straffalle betheiligt, so ist der Inhalt des Strafbefehls und
des Urtheils in Bezug auf jede dieser mehreren Personen zu vermerken.
Vierter Abschnitt.
Strassachen.
8. 32.
Register für Privatklagesachen.
Das Register für midniklagesüchen. wird nach Formular Nr. 13 geführt. Wird Nr. 13.
eine zurückgewiesene Klage von Neuem angebracht, so wird sie unter einer neuen
Nummer eingetragen.
Die Ausfüllung der Spalten, welche die Art der Beendigung nachweisen (Au
bis e), geschieht durch Einstellung des Buchstabens B. Es wird nur eine Spalte
benutzt und zwar die Spalte derjenigen Instanz, in der das Verfahren beendet wird.
Wird die Sache in erster Instanz auf verschiedene Art beendet, so wird nur die
Urtheilsspalte (40) ausgefüllt.
Schließt sich der Privatkläger im Fall der Uebernahme der Verfolgung durch
die Staalsanwaltschaft als Nebenkläger an, so ist dies in Spalte 8 zu bemerken.
5S. 33.
Str eßreg r.
Sämmtliche nicht in den beiden vorigen Paragraphen erwähnten Strafsachen
gehören in das Strafprozeßregister.
Dasselbe ist nach Formular Nr. 14 zu führen. Die in die Spalte 5 einzu- Nr. 14.
tragenden Nummern beginnen für jede Unterspalte mit der Ziffer I. Bei den