1879. 487
Die Mken sind, falls die Beendigung des Rechtsstreites aus den Akten nicht
ersichtlich ist, wegzulegen, wenn seit Jahresfrist keine auf die Fortsetzung des Rechts-
streites gerichteten Parteianträge eingegangen sind; ist die im §. 94 Nr. 1 des Ge-
richtskostengesetzes erwähnte Frist verlängert, erst nach Ablauf der Frist. Eine
Berichtigung des Vermerks über die Weglegung findet nicht sakt. Wird später das
Verfahren aufgenommen oder fortgesetzt, so ist die Rechtsangelegenheit wie eine neue
Sache einzutragen und bei der früheren und der neuen Negisternummer auf die
andere Eintragung hinzuweisen.
Für sämmtliche Prozesse wird ein fünf Jahrgänge des Prozeßregisters um-
fassendes alphabetisches Namensverzeichniß und zwar nach dem Namen des Beklagten
geführt; in zwei besonderen Spalten ist der Name des Klägers und das Aktenzeichen
zu bemerken.
Zu den Prozehakten gehören die Anträge auf Ertheilung des Zeugnisses der
Rechtskraft oder einer vollstreckbaren Ausfertigung, sowie alle das Zwangsvollstreckungs-
versahren betreffenden Anträge, für welche das Landgericht zustendig ist.
Ordnet das Gericht die Verhandlung mehrerer durch eine Klage erhobener
Ansprüche oder einer von dem Beklagten geltend gemachten Gegenforderung in ge-
treunten Prozessen an (F. 136 C. P. O.), so behällt einer der Prozesse die bisherige
Registernummer, die übrigen werden unter neuen Nummern eingetragen. Unter be-
sonderer Nummer sind femner einzutragen:
1) das Verfahren über die dem Betlagten im Urkundenprozesse vorbehaltenen
Rechte (§. 563 C. )
2) Anträge auf Erlaß von Arrestbefehlen und einstweiligen nesuger
Wird ein Rechtsstreit von einem Amtsgerichte (S§. 466. 467 C. P. O.) vor
die Civilkammer verwiesen, so ist die in Spalte 5 eingetragene Zahl zu unter-
streichen und in Spalte 7 der Sachverhalt kurz zu bemerken.
8. 20.
Register für Ehe= und Entmöndigungssachen.
Das Register für und Entmündigungssachen ist nach Formular Nr. 5 zu Nr. 5.
führen
Zur Bildung des Aktenzeichens wird die in die Spalte 1 eingestellte Nummer
verwendet.
Es wird für jeden Prozeß nur eine Unterspalte der Spalte 4 benutzt. Sind
in einer Chesache verschiedene Klaganträge geslellt, so bleiben die nachfolgenden