1879. 53
Zweiter Abschnilt.
Cloilsachen.
8. 13.
Ehe- und Entmündleungssachen.
Das Register für Ehe= und Entmündigungssachen ist nach Formular Nr. 4 Nr. 4.
zu führen. Zur Bildung des Aktenzeichens wird die in Spalte 1 eingestellte Nummer
verwendet. Die Spalte 4 kann nur beuutzt werden, wenn es sich um eine der in
Spalte 5 und 5b bezeichneten Angelegenheiten handelt.
Von den Spalten 5 und 6 gelangt stets nur eine Unterspalte zur Ausfüllung.
Sind in einer Chesache mehrere Klaganträge gestellt, so bleiben die nachfolgenden
Spalten unbenutzt, wenn eine vorhergehende Spalte ausgefüllt wird; es wird z. B.
wenn die Klage auf Ungültigkeitserklärung der Ehe und auf Ehescheidung gerichtet
ist, nur Spalte 6b ausgefüllt.
Um die Zählung zu erleichtern, erfolgt die Ausfüllung der Spalten 5 und 6
durch Zahlen, welche für jede Unterspalte mit der Zisser 1 beginnen und jährlich
sorklaufen. Betrifft ein Prozeß in Entmündigungssachen (Spalten 5c und 54) einen
Beschluß, durch welchen eine Person für einen Verschwender erklärt ist, so ist die
Zahl zu unterstreichen. -
Für Ehe- und Entmündigungssachen werden Blattsammlungen angelegt.
Drilter Abschnill.
Strassachen.
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umfang der Bureaugeschäfte.
Die Anlegung und Aufbewahrung der Akten und die Führung der Aktenregister
in Strassachen erfolgt, soweit sie nicht der Gerichtsschreiberei des Landgerichts nach
der für diese erlassenen Geschäftsordnung zugewiesen ist, durch das Sekretariat der
Staatsanwaltschaft.
Durch diese Einrichtung werden diejenigen Vorschriften nicht berührt, welche
die Zulässigkeit der Akteneinsicht und die Versügung über die Akten betreffen.
Der Sekretär hat Verfügungen der Strafkammer, des Untersuchungsrichters
oder des beauftragten Nichters um Beilegung von Akten ohne Rückfrage zu befolgen.
Die büreaumäßige Behandlung der Beschwerden über #mtemwäl liegt dem
Furftl. Schw.-Rudolst. Gesetzilammlung XXXX.