Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. * 
8. 17. 
Strafprozeßregister. 
In das Strasprozeßregister, welches nach Formular Nr. 6 geführt wird, ge-Nr. 6. 
hören die Strassachen erster Instanz, in welchen das Hauplverfahren vor dem 
Schwurgerichte oder der Strafkammer eröffnet ist (Register für Vorverfahren 
Spalte 10 u). 
Der Beschluß, durch irruo ein Schöffengericht seine Unzuständigkeit ausge- 
sprochen hat (F. 270 St. P. , ist nicht in Spalte 1, welche in diesem Falle 
unausgefüllt bleibt, gre in emu 11 zu bemerken. Das gleiche Verfahren 
tritt ein, wenn zur Hauptverhandlung geschritten wird, ohne daß es der Einreichung 
einer Anklageschrist oder einer Enischeidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens 
bedarf, oder wenn eine Sache, in welcher das Urtheil eines anderen Gerichts auf- 
gehoben ist, von dem Naisansgeuch au das Schwurgericht oder die Strafkammer 
verwiesen wird (F. 394 Abs. 2 . O). 
Die in die Spalte 5 ienn Nummern beginnen für jede Unterspalte 
(a, b, c, d, e) mit der Ziffer 1I. Das Aktenzeichen wird durch den Buchstaben und 
die Ziffer der betreffenden Unterspalte gebildet, z. B. I. Nr. 11/80 
Ist das Hauptverfahren gegen einen Angeklagten wegen mehrerer Strafthaten 
eröffnet, so wird bei Ausfüllung der Spalte 5 nur die That berücksichtigt, welche 
mit der schwersten Strafart bedroht ist. 
In der Spalte 6 ist nur die Unterspalte der Justanz auszufüllen, in welcher 
die Sache endgültig erledigt wird. Die Ausfüllung geschieht durch Einrückung des 
Buchstabens der Spalte 5, welcher zur Bildung des Aktenzeichens verwendet ist. 
Wird in der Revisionsinstanz das erste Urtheil aufgehoben, so ist dies in der 
Spalte 11 kurz zu bemerken und dabei anzugeben, ob das Nevisionsgericht in der 
Sache selbst entschieden hat oder die Sache an das Gericht, dessen Urtheil aufge- 
hoben ist, oder an ein anderes Gericht zurückverwiesen hat. Lepterenfalls ist die 
Sache für das Regisler erledigt und Spalte 6c auszufüllen. 
Strafproze#liste. 
Für die vor die Amisgerichte oder Schöffengerichte gehörigen Strafsachen, in 
Ansehung welcher dem Staatsanwalt die Geschäfte des Amtsanwalts übertragen sind, 
wird die Strasprozeßliste nach Formular Nr. 7 geführt. Sind dem Staatsanwalt Nr. 7.
	        
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