Nr. 8.
588 1879.
die Amtsanwaltögeschãste nur für ein Amtsgericht übertragen, so bedarf es der
Spalte 5 in der Liste nicht.
Die Eintragung erfolgt, sobald das Amtsgericht das Hauptverfahren eröffnet
hat; es gehören jedoch in die Liste auch die Fälle, in denen das Hauptverfahren
von einem anderen Gericht eröffnet ist, und diejenigen, in denen zur Hauptverhand-
lung geschritten wird, ohne daß es der Einreichung einer Anklageschrift oder einer
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens bedarf. In diesen Fällen
wird die Spalte 2 nicht benutt.
Bei Ausfüllung der Spalte 9 wird nur die Unterspalte der Instanz bennzt,
in welcher das Verfahren beendet wird. Die Auefüllung geschieht durch Einstellung
des Buchstabens, welcher zur Bildung des Aktenzeichens des Amtsgerichts ver-
wendet ist.
Forst- und Feldrügesachen werden in die Strafprozeßliste nicht aufgenommen.
Ueber dieselben wird nach dem in §F. 31 der Geschäftsordnung für die Gerichts-
schreibereien der Amtsgerichte vorgeschriebenen Formular Nr. 12 ein besonderes
Register geführt.
8. 19.
Verzeichniß der bestraften Personen.
Das Verzeichniß der besirasten Personen wird alphabelisch nach Formular Nr. 8
geführt.
Es werden darin alle Personen verzeichnet, gegen welche nach Inhalt des
Strafprozeßregisters auf Strafe erkannt ist, sowie diejenigen, welche wegen Ver-
brechens oder Vergehens oder auf Grund des §. 361 Nr. 1 bis 8 St. G. B. von
einem anderen Gerichte bestrast sind, aber ihren Wohnsitz, bei dem Mangel eines
Wohnsitzes ihren Aufenthaltsort, im Bezirk des Landgerichts haben.
Jede Person darf nur einmal mit Namen vorfommen; der Vermerk über spätere
Bestrafungen wird bei der früheren Eintragung nachgetragen.
Ist gegen mehrere Personen zusammen verhandelt, so ist gleichwohl der Name
eines Jeden in dem Verzeichnisse besonders zu bemerken.
Die der Staaksanwaltschaft übersandten Urtheile und Mittheilungen über Be-
strasungen werden zu Sammelakten genommen (Spalte 3)).
Befindet sich bei einem Aktenstücke ein vollständiges Strafverzeichniß, so wird
in einem Spalte 4 einzutragenden Vermerke darauf Bezug genommen.