Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

62 1879. 
IV. 
Vertrag 
über den Beitritt der Königlich Preußischen Kreise Schleusingen, 
Schmalkalden und Ziegenrück zu dem Oberlandesgerichte in Jena 
vom 23. April 1878. 
Nachdem Königlich Preußischer Seits der Wunsch zu erkennen gegeben worden, 
für die drei landräthlichen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück dem 
auf Grund des Staatsvertrags vom 19. Februar 1977 und des Schlußprotokolls vom 
nämlichen Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte in Jena beizu- 
treten, diesem Wunsche auch Seitens der hohen Contrahenten ebengenannten Vertrags 
bereitwillig entgegengekommen worden, sind zur Verabredung der näheren Modali- 
läten, unter welchen dieser Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung 
derselben in einem Accessionsvertrage allerseits Bevollmächtigte ernaunt worden 
und zwar: 
Seitens der Großherzoglich Sichsischen Staatsregierung 
der Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und 
der Geheime Justigrath Ior. jor. Karl Erust Brüger, 
Seitens der Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Staatsregierung 
Se. Excellenz der wirkliche Geheimrath or. zur. Friedrich von Utten- 
und 
der Regierungsrath D#r. Karl Blomeyer, 
Seitens der Herzoglich Sachsen Altenburgischen Staatsregierung 
der Geheime Staatsrath Heinrich Morih Friedrich Lorenß, 
Seitens der Herzoglich Sachsen, Coburg-Gothaischen Staatsregierung 
der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbostel, 
Seitens der Fürstlich Schwarzburg-Nudolstädtischen Staatsregierung 
Se. Excellenz der wirkliche Geheimrath und Staateminister Dr. zur. Her- 
mann von Bertrab, 
Seitens der Fürsllich Neuß Plauischen &#. L. Staatsregierung 
der Geheimrath Morib Kunze,
	        
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