Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundvierzigster Jahrgang. 1880. (41)

1880. 27 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
6. Itüch vom Jahre 1880. 
  
½IXXI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 14. Juni 1880, 
die Prüfung der Apotheker-Gehülfen betreffend. 
In Folge einer Mittheilung des Herrn Reichskanzlers machen wir darauf 
aufmerksam, daß unter der im §. if 2 der Bekanntmachung vom 13. No- 
vember 1875 (Ges.-Samml. 1876 S. die Prüfung der Apotheker-Gehülfen 
betreffend, gesorderten Lehrzeit eine solche zu verstehen ist, welche in unmittel- 
barer Aufeinanderfolge oder doch wenigstens ohne erhebliche Unterbrechungen zurück- 
gelegt wird. 
Eine Diepensalion von dieser Bestimmung kann nur im Einverständniß mit 
r Landesregierung der Herr Reichskanzler ertheilen 
Rudolstadt, den I4. Juni 1880. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
2 
= 
  
Furfll. Schw.-Rudolfl. Gesetzsammlung XXXXI. 6 
Ausgegeben in Rudolsladt am 15. Juli 1880.
	        
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