Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1881. (42)

188 1. 51 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
7. Stüch vom Jahre 1881. 
  
  
. XVI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 9. September 1881, 
das Statut der Pensionskasse für die Wittwen und Waisen der 
Volksschullehrer der Fürstlichen Oberherrschaft betreffend. 
Das nachstehend abgedruckte Statut der Pensionskasse für die Wittwen und 
Waisen der Volksschullehrer der Fürstlichen Oberherschaft wird, nachdem dasselbe 
von Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten gnädigst genehmigt und bestätigt 
worden ist, andurch zur offentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 9. September 1881. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium, 
Abtheilung für Kirchen= u. Schulsachen. 
Hauthal. 
Statut 
der Pensionskasse für die Wittwen und Waisen der Volksschullehrer 
in der Oberherrschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt. 
Die Mitglieder der für die Wittwen und Waisen der Volksschullehrer in der 
Oberherrschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt bestehenden Wittwen- und 
Waisenkasse haben eine Umgestaltung der durch Dekret des Fürstlichen Consistoriums 
Fürül. Schw.-Nudolst. Gesetsammlung XXXXll. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 20. September 1881.
	        
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