Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1881. (42)

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Jahren erfüllt haben. Ausnahmsweise kann die Entlassung auch vor dem Eintritt 
des gesetzlichen Termins von dem Ministerium verfügt werden. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürsl- 
„lichen Insiegel. 
So geschehen 
Nudolstadt, den 19. December 1831. 
(L. S.) Georg, 
Fürst zu Schwarzburg. 
v. Vertrab. Hauthal.