Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

122 1882. 
M XXIV. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 20. October 1882, 
betreffend den Nachtrag zu dem erneuerten Reglement der Magde- 
burgischen Land-Feuersocietät vom 7. Juli 1882. 
Nachdem der nachstehend abgedruckte Nachtrag zu dem erneuerten Reglement 
der Magdeburgischen Land-Feuersocietät die höchste Genehmigung Serenissimi 
erhalten hat, wird derselbe hierdurch zur öffentlichen Kennntniß gebracht mit dem 
Bemerken, daß unter „den in der III. Abtheilung des Grundbuchs eingetragenen 
Gläubigem“ (S§. 41 42 43, 55, 75, 80, 82, 86, 88) für das Fürsten- 
thum Schwarzburg-Rudolstadt die im Hypothekenbuche eingetragenen Gläubiger 
zu verstehen sind. 
Rudolstadt, den 20. October 1882. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerinm. 
v. Bertrab. 
Nachlrag 
zum 
erneuerten Reglement der Magdeburgischen Land-Feuersorielät. 
1844 S. 59 u. 109 
1858 „ 5 
fr. Ges. Samml. 1863 „ 59 
1859 „ 63 
1879 „ 211 
Auf den Bericht vom l. Juli d. Is. will Ich dem anliegenden, 
in Folge der Beschlüsse der Deputation der Magdeburgischen Land- 
Feuersocietät vom 9. December v. Is. aufgestellten Nachtrage zu
	        
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