Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

1882. 149 
Aulage B. 
Civilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjäger- 
korps oder in der Schuhmannschaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit vo Jahren Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der 
Gendarmerie (bezw. im Landjäger- 
korps oder in der Schuhmannschast) von 
mithin nach einer Gesammtdienstzeit von 
ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Relchsbehörden, sowie den Staaksbehörden des (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen *- 
Der Inhaber bezieht eine Pension von .. . .. * Pf. monatlich. 
N. N., den e 18. 
(Siempel.) (Vehörde, welche über den Anspruch auf den 
Alter Jahre. Civilverjorgungdschein entschieden hal.) 
(# . Sirnetba) (Unerschrist des beiressenden Militärvorgesetzten.) 
Fürstl. Schwarzb. Rudolfl. Gesetzsammlung X III. 21
	        
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