Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

1882. 10 
der Seuchenort liegt, sofort schriftlich Mittheilung zu machen. Befindet sich an dem 
Seuchenorte eine Garnison, so ist die Mittheilung dem Gouverneur, Kommandanten 
oder Garnisonältesten zu machen. 
d. Lungenseuche des Rindviehs. 
S. 45. 
Die Polizeibehörde hat die Tödtung der nach dem Gutachten des beamteten 
Thierarztes an der Lungenseuche erkrankten Thiere anzuordnen und kann auch die 
Tödtung verdächtiger Thiere anordnen. 
e. Pockenseuche der Schafe. 
5S. 46. 
Ist die Pockenseuche in einer Schafherde festgestellt, so muß die Impfung aller 
zur Zeit noch seuchenfreien Stücke der Herde angeordnet werden. 
Auf den Antrag des Besitzers der Herde oder dessen Vertreters kann für die 
Vornahme der Impfung eine Frist gewährt werden, wenn nach dem Gutachten des 
beamteten Thierarztes die sofortige Impfung nicht zweckmäßig ist. 
Auch kann auf den Antrag des Besitzers oder dessen Vertreters von der An- 
wendung der Impfung ganz Abstand genommen werden, sofern Maßregeln getroffen 
sind, welche die Abschlachtung der noch seuchenfreien Stücke der Herde innerhalb 
10 Tagen nach Feststellung des Seuchenausbruchs sichern. 
S. 47. 
Gewinnt die Seuche eine größere Ausdehnung oder ist nach den örtlichen Ver- 
hältnissen die Gefahr einer Verschleppung der Seuche in die benachbarten Schaf. 
herden nicht auszuschließen, so kann die Impfung der von der Seuche bedrohten 
Herden und aller in demselben Orte befindlichen Schafe polizeilich angeordnet werden. 
§S. 48. 
Die geimpften Schafe sind rücksichtlich der polizeilichen Schutzmaßregeln den 
pockenkranken gleich zu behandeln. 
8. 49. 
Außer in dem Falle polizeilicher Anordnung (5§. 46 und 47) darf eine 
Pockenimpfung der Schafe nicht vorgenommen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.