Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

106 1883. 
War nach Art. 13 Abs. 2 ein allgemeiner Pfändungsbefehl ausgefertigt, so 
werden Pfaͤndungsprolokolle nicht ausgenommen. sondern nur die entsrrechenden 
Nummern in die Spalten 6—9 des Reslverzeichnisses eingetragen. Kommen aber 
Vorgänge vor, die nach Art. 28 X6 5 und 6 besonderer Protokollirung bedürsen, 
so sind darüber besondere Verhandlungen aufzunehmen und dem Restrerzeichnisse 
beizufügen, was in Spalte 7 und 8 desselben vermerkt wird. 
3. Verwerlhung der gepfändeten Sachen. 
(Gu 86. „n ble 32.) 
Art. 32. 
Sind Werthpapiere mit Börsen, oder Marktpreis gepfändet, so ist deren Ver- 
kauf zum Tageskurse durch die Hauptlandeskasse oder eine andere geeignete öfsent- 
liche Kasse oder ein Bankgeschäft zu bewirken und ist aus dem Erlöse die beizu- 
treibende Summe zu decken. 
Hat der Schuldner geeignete Vorschläge über eine andere Weise der Ver- 
werkhung der gepfändeten Sachen als durch Versteigerung gemacht, oder sprechen 
überwiegende Zweckmähigkeitsgründe für eine andere Weise der Verwerthung (F. 32 
des Gesetzes), so hat die Vollstreckungsbehörde unter Benachrichtigung des Schuldners 
das Erforderliche zu veranlassen. 
Namentlich ist es gestattet, ausgedroschenes Getreide, Stroh, Heu, Lebens- 
mittel und andere Gegenstände, welche einen gemeinen Marktwerth haben, aus freier 
Hand für den letzten Marktpreis zu verkaufen. 
Art. 34. 
Gepfändete Kostbarkeiten, namentlich Gold= und Silbersachen, Edelsleine und 
Gegenstände, die einen Kunstwerth haben, hat die Vollstreckungsbehörde vor Erthei- 
lung des Austrags zur Versteigerung durch einen Sachverständigen nach ihrem vollen 
Werthe, Gold. und Silbersachen zugleich auch nach ihrem Metallwerthe abschätzen 
zu lassen; der geschätzte Werth ist unter dem Pfändungsprotokoll anzugeben. 
Art. 35. 
verstelgerung. 3) Auftrag zur verftelgerung. 
Die Vollstreckungsbehörde hat den Austrag zur Versteigerung durch eine unter 
das Pfändungsprotokoll zu setzende, Zeit und Ort der Versteigerung, sowie die
	        
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