1883.
Muster 5. Zu Art. 13.
PBfändungsbefehl.
Der Vollsiehingedea nnt Schachleubel hier erhält hiermit die Anweisung, gegen
Afarer J/cinich Apel Lier
wegen sochhenonnter naserat als:
— 3 Grundsltückspuchsgelder pro J. October 1662
MA
AM
%
Gebabren
dem Aollziehungs-
milen.
%60 ohngefahrer
Detrag der durch
Derkauf der Viand-
siücke pp. entstehenden.
Kosten.
Die sragl. Gebuhren
mmd ausgrwachsenen
Kosten sind auch dann
zu emtichten, wenn
der Schuldner die
Pfandung abwendet.
sowie wegen der nebengenannten Pfändungskosten die Zwangs-
vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, nach
Maaßgabe der 98. 18 bis 24 des Gesetzes betr. das Verwaltungs=
zwangsverfahren wegen Beimeibung von Geldbeträgen vom
29. Imi 1883 vorzunehmen und über die Befolgung des
Beiehls unter Rückreichung desselben binnen 9 Lugen zu be-
richten
Hat der Schuldner ohne Jemanden zur Wahrung seines
Interesses zurückzulassen sich entfernt, oder tritt bei der Hülfs-
vollstreckung Widerstand entgegen, oder steht ein solcher zu be-
fürchten, so hat der Vollstreckungsbeamie zwei großjährige Männer
oder einen Gemeinde= vder Polizeibeamten als Zeugen zuzuziehen.
Itudolstadt, den 10. Janar 18865.
Fürstlich Schwarzb. Nenk- und Sleueranil.
Zu Art.
Muster 6.
Vorstehender Pfändungsauftrag hat sich durch Zahlung obigen se 2
aan den Onterzeichneten,
5) an Fürstl. Ilent- u. Steueramit lt. vorgelegter Quillunq vom II. Jan. d. J.
erledigt.
Muckolstadt, den 12. Januar 1863.