Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

1883. 125 
Muster 7. Zu Art. 28. 
Sfändungsprotokoll. 
Mdolstack, den 12. Januar 1863. 
Dem vorstehenden Befehle zufolge wurde heute Formittags 71 Uhr zur Vor- 
nahme der Zwangsvollstreckung gegen: 
den AMlaurer Ileinrich Apel hier 
in der Wohnung: desselben, 
in Gepewart desselben 
geschritten 
a. Ee fanden sich dabei gesetzlich pfündbare Gegenstände 
an. nicht vor; 
bb. nicht in solchem Werthe vor, daß aus dem Erlöse ein Ueberschuß 
über die Kosten der Zwangovollstreckung sich erwarten läßt. Die 
Pfändung wurde in Folge dessen unterlassen. 
b. Dabei wurden nachgenannte Gegenstände behufs Pfändung in Besitz ge- 
nommen. 
Pfandobjecte: Ungefährer Werth: 
Ddererne ’anduhr 200 . M 
2 Oeldruckbilder 6, 00 M 
. Dieselben wurden amtlich bezeichnet: 
mil dem Hiensisiegel. 
d. 1 Aufbewahrungeont wurde bestimmt: 
die des Schuridners) 
b ine Kammer rechts ausf der Ilausslur, deren Thũr miltelst eines 
nit dem Diensisiegel angelegtcn I#pierstreifens verschlossen iwirde. 
o. Der Schuder wurde von der Pfändung in Keunkniß gesetzt und bedeutet, 
daß er lich jeder Verfügung & die Pfänder bei Vermeidung der gesetz- 
lichen Strafe zu enthalten ha 
f. Anträge des Schuldners und W##nè 
Vorgelesen und genehmigt. 
Der Vollziehungsbeamte: Der Schuldner: 
Fars. Schwarzb.-Rudolfl. Gesetzsammlung XIIV. 20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.