1883. 125
Muster 7. Zu Art. 28.
Sfändungsprotokoll.
Mdolstack, den 12. Januar 1863.
Dem vorstehenden Befehle zufolge wurde heute Formittags 71 Uhr zur Vor-
nahme der Zwangsvollstreckung gegen:
den AMlaurer Ileinrich Apel hier
in der Wohnung: desselben,
in Gepewart desselben
geschritten
a. Ee fanden sich dabei gesetzlich pfündbare Gegenstände
an. nicht vor;
bb. nicht in solchem Werthe vor, daß aus dem Erlöse ein Ueberschuß
über die Kosten der Zwangovollstreckung sich erwarten läßt. Die
Pfändung wurde in Folge dessen unterlassen.
b. Dabei wurden nachgenannte Gegenstände behufs Pfändung in Besitz ge-
nommen.
Pfandobjecte: Ungefährer Werth:
Ddererne ’anduhr 200 . M
2 Oeldruckbilder 6, 00 M
. Dieselben wurden amtlich bezeichnet:
mil dem Hiensisiegel.
d. 1 Aufbewahrungeont wurde bestimmt:
die des Schuridners)
b ine Kammer rechts ausf der Ilausslur, deren Thũr miltelst eines
nit dem Diensisiegel angelegtcn I#pierstreifens verschlossen iwirde.
o. Der Schuder wurde von der Pfändung in Keunkniß gesetzt und bedeutet,
daß er lich jeder Verfügung & die Pfänder bei Vermeidung der gesetz-
lichen Strafe zu enthalten ha
f. Anträge des Schuldners und W##nè
Vorgelesen und genehmigt.
Der Vollziehungsbeamte: Der Schuldner:
Fars. Schwarzb.-Rudolfl. Gesetzsammlung XIIV. 20