Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

1883. 127 
Muster 11. Zu Art. 48. 
Versteigerungsprotokoll. 
Itudolstacdt, den 30. Jan. 1863, Vormiit. 10 Dhr 
im Amtslocale des Renf- und Steueramtes. 
Im Auftrage des Fürstl. Nent- und Sleueramtes wurde heute die öfsentliche 
Versteigerung der lt. Pfändungsprotokoll vom 12. Isdn. Mis. abgepfandelen Sachen 
vorgenommen, nachdem vorher die nachgenannten Versteigerungsbedingungen, als: 
1. Die Ausbietung der Gegenstände erfolgt unter Angabe des Schähzungs- 
werthes. 
2. Gold= und Silbersachen werden nicht unter dem durch Sachverständige fest- 
gestellten Tlhelinere zugeschlagen. 
3. Der Zuschlag an den Meistbietenden ersolgt nach Zmaligem Aufrufe. 
4. Die Ablieferung der zugeschlagenen Sachen erfolgt nur gegen baare Zahlung. 
5. Hat der Meistbietende nicht vor dem Schlusse des Versteigerungstermins 
die Ablieferung gegen Zahlung des Kaufgeldes verlangt, so wird die zugeschlagene 
Sache anderweit versteigert. Der Meistbietende wird zu einem weiteren Gebote 
nicht zugelassen, er haftet für den Ausfall, hat aber keinen Anspruch auf den Mehr- 
erlös (K. 718 der Civilprozeßordnung) 
Gegenwarlig: 
vorgelesen worden waren. 
Es erstanden: 
a. Namen der Ersteber. Verkaufsgegenstände. Erzielter Erlös. 
Ammermann Jolm hier die Wandulr 1.60 . A 
Leinrich Alex sier 1 Bild 4,00 „ 
Friedr. Aeuer hier dergl. J,30 „ 
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Die Schulck nchsf Kosten befräcf 6.860 „ 
Ie mishin Ieberschi 3.00 
Vorgelesen und Aibainn 
Der Versteigerungsbeamte. er Schuldner (unter Bescheinigung 
3 u Empfangs des Ueberschusses, 
b) des Perbleibs des tes.)
	        
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