Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

1883. 135 
Muster 20. Zu Art. 53. 
Vorläusiges Zahlungsverbot. 
Der Rentner Ileinrich Schmidt hier schuldet dem Sladtrathe hier 
3 4 3 Schulgeld pro IV. Quartal ISA. 
Zur Deckung dieser Schuld sleht die Pfändung der Forderung „ welche 
genanntem pp. Schmiclt als Vermiether der von Ihnen gemietheten IVohnung 
für die Zeit von der Behändigung dieses bis zum nachgenannten Zahlungstermine 
gegen Sie zustehl in gleicher Höhe der genannten Schuld beoor 
Sie erhalten deßhalb hiermit auf Grund des §F. 40 des Gesetzes, das Ver- 
waltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen betreffend, vom 
29. Juni 1883 die Aufforderung, genannten Betrag ron dem den J. Apet 7/#. 
J an p. Schmict zu zahlenden AMictgelte zu kürzen und innezubehalten. 
Die gegenwärtige Versügung tritt auher Krast, wenn nicht binnen einer vom 
Tage der Zustellung an Sie zu berechnenden dreiwöchentlichen Frist behufs der Pfän- 
dung ein weiteres Zahlungsverbot Ihnen zugeht. 
Für den aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen entstehenden Schaden 
haften Sie dem Gläubiger. 
Medolstackt, den 23. Mlärs 1883. 
Fürstlich Schwarzb. Lanckrathsamk. 
An 
den Schuhmacher Ilerrn 
Jleinrich Damm 
hier.
	        
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