Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

1883. 137 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
10. Stück vom Jahre 1883. 
  
X XXII. Ministerial- Bekanntmachung 
vom 20. Juli 1883 
betreffend die Uebersichten 2 die Impfungen und 
Wiederimpfungen. 
Auf Veranlassung des Herrn Neichskanzlers werden die Impfärzte augewiesen, 
bei der nach Art. I. der Bekanntmachung vom 14. Februar 1883 (Ges. S. S. 3) 
mit den Impflisten zu übergebenden Acußerungen uber die Vollziehung des Impf- 
geschäftes das nachslehend abgedruckte Formular zu beuutzen 
Rudolstadt, den 20. Juli 1883. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerimm. 
v. Bertrad. 
A. Im Allgemeinen. 
1) Wann wurde das Impfgeschäft begonnen? Wanmn beendet? 
2) Welcher Art waren die Räumlichkriten, in welchen die Impfung vorge- 
nommen wurde? 
(Waren sie Theile einer Privatwohnung oder lagen sie in öffentlichen 
bolalen und Anstalten? Erschienen sie zweckdienlich)? 
tand für die Volslziehung der Impfung ein vom Wartezimmer ab. 
Aesennran Raum zur Verfügung) 
Fürstl. Schwarzb. Rudolst. Gesetzsammlung. XI/AV. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 21. Angust 1883. 
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