12 1883.
III Zur Verwendung für Hand-Schußwassen bestimmte Zündhütchen, Zündspiegel
und Metallpatronen (mit Pulver, Zündhut und Kugel besetzte Metallhülsen) müssen
in Kisten oder Fässer fest von außen und innen verpackt und als solche, sowohl auf
der Begleitadresse als auch auf der Sendung selbst, bezeichnet sein. Bei den Metall-
patronen müssen außerdem die Bleie mit den Metallhülsen so fest verbunden sein,
daß ein Ablösen der Kugel und Ausstreuen des Pulvers nicht stattfinden kann.
Der Absender ist, wenn er diese Bedingungen nicht eingehalten hat, für den aus
ekwaiger Entzündung entstandenen Schaden haftbar.
3. Zwischen den §§. 11 und 12 tritt folgender neue Paragraph
hinzu:
S. 11
Dringende Packetsendungen.
1 Die Postverwaltung übernimmt es, dringende, zur Besörderung mit der
Post geeignete Packelsendungen, deren beschleunigte Uebermiltelung mit Rücksicht
auf die Beschaffenheit des Inhalts besonders erwünscht ist, wie z. B. Sendungen
mit Fischlaich oder Fischbrut, mit lebenden Thieren oder mit frischen Blumen bz.
Pflanzen, auf Verlangen der Absender mit den sich darbielenden schnellsten Postge-
legenheiten nach dem Bestimmungsorte zu befördern.
II Die betreffenden Sendungen müssen bei der Einlieferung zur Postanstalt
äußerlich durch einen farbigen Zettel, welcher in fettem schwarzen Typendruck oder,
bei besonderen Fällen, in großen handschriftlichen Zügen die Bezeichnung
und darunter eine kurze Angabe des Inhalts trägt, hervortreiend kenntlich gemacht
sein. Die zugehörigen Post-Packetadressen sind handschriftlich mit dem gleichen Ver-
merke zu versehen.
III Dringende Packelsendungen müssen von dem Absender frankirt werden.
Als Entschädigung für die aus der bevorzugten Besörderung und der abweichenden
Behandlung der Sendungen sich ergebenden besonderen Aufwendungen 2c. ist außer
dem Porto nach der Taxe für sperriges Gut und außer dem etwaigen Eilbestellgelde
(6. 21) eine Gebühr von 1 Mark für jedes Stück bei der Einlieserung zu enlrichlen.
IV Die Beförderung dringender Packetsendungen geschieht nur auf Gefahr des
Absenders.