Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

156 1883. 
Die sachlichen Ansgaben zerfallen in solgende Titel: 
) Büreaukoslen. 
5) Reisekosten in Ofsizialsachen, 
6) Kosten für Unterhallung des Gebäudes, einschließlich der Feuerersicherung 
und für Anschaffung und Erhaltung des Iwentars, 
7) Auslagen in Parteisachen, 
8) Kosten der Strafrechtehflege, Unterbringung und Umerhaltung der Unter 
suchungsgefangenen, 
9) Zurückgezahlte Kostenvorschüsse pp., 
10) Sonstige Ausgaben. 
C. II. 
Persönliche Ausgaben. 
Die persönlichen Anagaben sind nach Maßgabe des Etals und der speciellen 
Zahlungsanweisungen, die bei ständigen Ausgaben nur das erste Mal ersorderlich 
sind, am Fäuigkeitstermine gegen ordnungsmäßige Quitlung zu leisten. Die Be, 
soldungen und Funklionszulagen werden in vierteljährigen Vorauszahlungen geleistet. 
8. 12. 
Sachliche Auogaben. 
Die sachlichen Ausgaben sind auf Grund der geprüften und sestgeslelllen Belege 
(K. 4) zu leisten. 
Die im Laufe eines Monats ausgezahlten Gebühren an Zeugen und Sachver 
ständige sind am Schluß des Monats mittelst eines Belegs definitiv zu veraus 
gaben und bics dahin als Vorschüsse zu behandeln. 
Zu allen Zahlungen ist die Ermächigung des Laudgerichtopräsidenten erforderlich. 
F. 13. 
Buchführung. 
Der Rendant hat folgende Bücher zu führen: 
1) ein Sportelbuch. 
2) ein Kassebuch über 
#a. Einnahme, 
b. Ausgabe. 
3) ein Vorschuß und Abrechnungsbuch, 
4) ein Restbuch.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.