Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

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Die Bücher müssen paginirt und auf dem Titelschilde überschrieben sein und 
reinlich und deutlich geführt werden. 
Korrekturen sind möglichst zu vermeiden. Macht sich dennoch eine Aenderung 
nöthig, so ist dieselbe unter Bezugnabme auf die Nummer des zu ändernden Ein- 
trags durch einen Nachtrag zu bewirken, welcher die Aenderung selbst und deren 
Grund angiebt. Jede volle Seite ist sofort aufzurechnen. 
riel (Gerichtskosten) Buch 
In das Sporelbuc alle im Laufe eines Nhrer liquidirten Gerichts- 
kosten, einschließlich der eilegten Kostenvorschüsse, Verläge und Strafgelder einge- 
lragen. Dasselbe wird nach dem Muster 1 geführt und in den Spalten der Soll. Mup#er# 
einnahme am 31. December des Rechnungejabres in der Isleinnahme und in den 
übrigen Spalten am letzten Fehrnar des folgenden Jahres abgeschlossen, so daß die 
bis dahin noch eingehenden bezw. niederzuschlagenden Beträge noch für das verflossene 
Kalenderjahr zu buchen sind. 
S. 15. 
Das Kassebuch (Muster 2) weist sämmtliche Einnahmen und Ausgaben sowoht Muster 2. 
in der Reihensolge ihres Eingangs bezw. ihrer Zahlung, als auch nach den §§. 5 
und 10 bezeichneten Titeln nach. Die Eingänge an Gerichisfosten, Verlägen und 
Strasgeldern sind gleichzeitig in die Ist. Spalte des Sportelbucho einzulragen. 
Das Kassebuch wird am letzten Februar des folgenden Jahres durch Aufrech- 
nung aller Einnahme und Ausgabe-Titel abgeschlossen und der Rechnungsbestand 
in das Kassebuch des folgenden Jahres übertragen. Die Schlußsummen der Gerichts, 
kosten, Verläge und Strafgelder müssen mit den Summen der entsprechenden Ist 
Spalten im Sportelbuche und Sportel-Restbuche übereinstimmen. 
S. 16. 
chuß Abrechnungsbu 
Das Fanbchnh- Abssckmenganu (Muster 3) zuchit den Nachweis der Ein- Muster 3 
näte und Ausgabe jedes einzelnen Vorschusses, welcher zur Bestreitung von Aus- 
lagen (F. 79 des Gerichtskostengesehes erhoben und im Kassebuch unter dem Titel 
„Vorschußkonto“ gebucht i# 
Soweil thunlich ist über ausgezahlte Beträge im Abrechnungsluche selbst in 
einer dazu bestimmten Spalte zu quittiren. Andere Quittungen sind nach Kasse-
	        
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