Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

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Prootesl“ auf der Rückseile des Postauftragssormulars, ohne daß es der namenllichen 
Bezeichnung einer solchen Person bedarf. 
2. Der Absaß XVllI hat künftig zu lauten: 
XVIl Formulare zu Postausträgen können durch die Postanstallen zum Preise 
von 5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden. Den Absendern ist nicht gestallet, 
für eigene Rechnung hergestellte Formulare zu Postausträgen postmähig zu verwenden; 
es fleht ihnen jedoch frei, die Ausfüllung der von der Post bezogenen Formulare 
zu Postaufträgen ganz oder theilweise durch Druck bewirken zu lassen. 
v. Im 4 20 astauftröge zur Einholung von Wechselaccepten“ betrefsend, 
ist im Absaß l zwischen dem 2. und 3. Saß solgender neue Saß 
einzuschalten: 
Den Absendern ist nicht geslaltet, für eigene Rechnung hergestellte Formulare 
zu Postausträgen postmähig zu verwenden; es sleht ihnen jedoch frei, die Ausfüllung 
der von der Post bezogenen Formulare zu Vostaustagen ganz oder theilweise durch 
Doruck bewirken zu lassen. 
10. Zwischen §. 20 und 21 ktrikt folgender neue §. 20, hinzu: 
§. 20 u. 
Postausträge zu Bücherpostsendungen. 
1 Den Bücherpostsendungen, d. i. den Sendungen mit Büchern, Musika. 
lien, Zeitschriften, Landkarten und Bildern, soweit dieselben den Beslim- 
mungen für Drucksachen (F. 13) en#sprechen und ein Gewicht von mehr als 
250 Gramm haben, darf gegen Zahlung der für Drucksachen festgesetzten ermaͤhiglen 
Taxe und einer besonderen, vom Absender zu entrichtenden Gebühr von 10 Pf. ein 
Poslauftrag zur Einziehung der die Sendung betrefsenden Rechnung beigesügt 
werden. 
I Die Ausschrift der Sendungen hat lediglich zu lauten: „Postauftrag, ar 
Bücherpostsendung Nr.. (Geschästsnummer nah (Nam 
der Postanstalt, in deren Behirt der Empfänger wohnt)“. 
In einem mit gleichlautender Ausschrift versehenen Briefumschlage müssen der 
Sendung ein gehörig ausgefülltes Formular für Postaufträge zur Einziehung von 
Geldbeträgen (§. 19), sowie ein ausgesülltes Postanweisungsformular (F. 16) so 
 
	        
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