Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundvierzigster Jahrgang. 1883. (44)

1883. 41 
Gesetzzammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
4. i- vom Jahre 1883. 
¼NXII. Ministerial-Bekanntmachung 
. « « vom 13. April 1883, 
die Errichtung einer Bezirks-Sparkasse in Königsee betreffend. 
14 Seine Durchlaucht der Fürst haben Sich in Gnaden bewogen gefunden, der in 
uinset errichteten Bezirks. Sparkasse auf dem Grunde des nachstehend abgedruckten 
S tatuts welches die landesherrliche Genehmigung und Bestätigung erhalten hat, 
ie Nechte einer juristischen Verson zu verleihen. 
r Die Genehmigung des Statuts ist unter folgenden, dem Statut entsprechenden 
Maßgaben ertheilt. 
8 1) Die im Statut vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen (IS§. 4, 6, 7, 
8. 10, 18) erfolgen in dem amtlichen Nachrichtsblatte für die Oberheirschast, zur 
Zeit die Landeczeitung. 
2) Der nach §. 12. zu bildende Auoschuß besteht unter dem Vorsitze des Land- 
raths bezüglich seines Stellvertreters aus vier Schultheißen des Landrathsamts- 
bezite. vWvon denen zwei aus dem Amtsgerichtsbezirke Königsee und zwei aus dem 
Amtsgerichtsbezirke Oberweißbach gewählt werden. Dieser Ausschuß nimunt die 
Kassenrevistonen in seiner Gesammtheit vor, verhandelt und beschließt aber in den 
ihm sonst überwiesenen Angelegenheiten in zwei Abtheilungen von je drei Mit- 
#liedern, — dem Landrathe und den beiden Schultheißen des Amtsgerichtsbezirke, 
dem die Sache angehört. 
3) Zur Begründung des Antrags auf Auflösung der Bezirkssparkasse (§F. 18 
des Statut) ist ersorderlich, daß derselbe 
Fürsll. Schwarzb.-Rudolst. Gesesammlung Xl.V. 7 
Ausgegeben in Rudolstadt am 1. Mai 1883.
	        
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