Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1884. (45)

L 1884. 
Anlage 1. 
Verfügung für den Vollziehungsbeamten. 
Der Vollziehungöbeamte, Post.. . . . . . ...p 
wird beaustragt, gegenden ... 
wegen Zahlung von . . .. #f. die Mahnung auczuführen. 
Der Mahnzettel liegt hier bei. 
(Ort), (Datum). 
Kaiserliche Post 
  
Mahnzettel. 
TDTer (Name, Wohnungng . .. 
wird hierdurch ausgesordert, den Rückstanandndnn ... 
im Betrage dddndnnao . ... , sowie die nebenbemerkten Gebühren, 
binnen an die unterzeichnete Stelle einzuzahlen, widrigensalls 
unverzüglich zur Pfändung vder zu den sonst zulässigen Zwangsmitteln geschritten 
werden wird. 
(Ort), (Datun). 
Kalserliche Poft 
Gebühren 
des Vollziehungsbeamten. 
Für die Mahnung .. Pf.
	        
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