Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1884. (45)

118 1884. 
  
Anlage 3. 
Pfändungsverhandlung. 
Verhandelt . .. in der Wohnung des 
Auf Erund 
r* des vondnn. 
gegenden . ... wegen rücksländiger 
................ zumGesamtarbeikovon-....Mark...Pfg. 
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.erlassenenPfändungsbcfehlshatdenmterzcichncteVolls 
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ziehungsbeamte heute in Gegenwart des Schuldners (des # Familie-dienenden cnendcn 
........................... )nachdemwcgcndesvondems 
selben geleisteten Widerstandes — wegen Abwesenheit des Schuldners und einer 
zur Familie desselben gehörigen oder in dieser Familie dienenden erwachsenen 
Person —dernrn . . ... und der .. . . . . . . .. .. . . ... 
als Zeugen zugezogen worden waren, nach fruchtloser Aufforderung zur Zahlung 
und nach Vorzeigung des Pfändungebefehls (nur) die nachbezeichneien in der 
Wohnung des Schuldners befindlichen Sachen, nämlich: 
1)000 . ...p geschätzt zu . . . .. Mart .. . Pf. 
3) u. s. w. 
in Besitz genommen. 
vorgefunden. 
Die unter Nr. bezeichneten Sachen hat der Vollziehungsbeamte (zum 
Zwecke der Ablieserung an die Vollstreckungsbehörde an sich genommen) mit dem 
Amtssiegel (mit dem Pfändungszeiche ) versehen.
	        
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