1884. 11
9) eine Klystirspripe,
10) zwei Badeschwämme,
11) ein Fläschchen mit Salmiakgeißt,
12) ein desgleichen mit Aether,
13) 300—500 Gramm Wundwatte,
14) ein Fläschchen mit 200 Gramm Karbolsäure (d. h. 20 Graum reines
Glvcerin und 180 Gramm kiystallisirte Karbolsäure). Das Fläschchen
soll äußerlich mit einer Gradeintheilung von 10 zu 10 Gramm ver-
sehen sein,
15) ein Glas mit 25— 30 Gramm Karbolöl, bestehend aus 25 Gramm
Olivenöl, und 1 Gramm Karbolsäure oder 30 Gramm Oel und 1,2
Gramm Karbolsäure.
Die erforderlichen Instrumente, Geräthe, Bücher und Desinfectionsmittel sind
für die Orts- und Bezirks-Hebammen von der Gemeinde oder dem Bezirke bezw.
auf Kosten derselben zu beschaffen und den Hebammen unentgeltlich zur Verfügung
zu siellen.
Auch bei der Revision der freiprakticirenden Hebammen ist zu prüfen, ob sie
sich im Besitze des vollständigen Apparats befinden.
6) Zu F. 17 der Justruction.
Wird eine Hebamme zu einer Gebärenden gerufen, so hat sie nach ihrer An-
kunft bei derselben ihre eigenen Hände und Vorderarme und darauf den Unterleib,
die äußeren Geschlechtslheile und die Oberschenkel der Gebärenden mit warmem
Wasser und Seife zu waschen.
Hierauf hat die Hebamme zwei Karbolsäurelösungen (s. Nr. 5 zu F. 10 der
Instruction unter Ziff. 14) zu bereiten, die eine, ein Liter von 5 Procent, die andere,
zwei Liter von 2 Procent. Die stärkere Lösung dient zum Waschen der Hände
und der Vorderarme der Hebamme nach der Seifenwaschung und muß vor jeder
neuen körperlichen Berührung und Untersuchung der Kreisenden wiederholt werden.
Die zweiprocentige Lösung dient zum Waschen der äußeren Geschlechtstheile, des
Unterleibs und der Oberschenkel der Gebärenden nach der vorausgegangenen Seifen.
waschung.
Katheter und Mutterrohr sind vor ihrer Anwendung mebrere Minuten lang
gründlich mit der fünfprocentigen Karbolsäurelösung zu desinfieiren.
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