Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1884. (45)

18. 188 4. 
Landrathsamte, dem Landgerichte und der Staalsanwaltschaft, sowie den Amtsge 
richten seines Bezirks Mittheilung zu machen. 
8. 8. 
Besondere Verpflichtungen. 
Zu den besondern Verpflichtungen des Physikus gehört auch die Unterstützung 
und Ueberwachung der Velerinärpolizei. Zur Handhabung derselben ist allerdings 
zunächst der Bezirksthierarzt berufen nach Maßgabe der Instruktion vom 27. April 
1853 (G. S. S. 125); der Physiku#o hat aber dem Bezirks-Thierarzte mit seinem 
Rathe beizustehen, auch ist er berechtigt, demselben Aufträge zu ertheilen. Der 
Physikus führt neben dem Bezirks-Thierarzte die Aufsicht über alle Personen, die sich 
im Bezirke mit Ausübung der Thierheilkunst beschäftigen; auch hat er zu über- 
wachen und anzuordnen, daß bei bösartigen, andere Thiere oder auch Menschen 
gefährdenden Erkrankungen die nöthigen Schutzmaßregeln ergriffen werden. 
Dienstwidrigkeiten der Bezirks-Thierärzte sind bei dem Landrathsamte, als der 
zunächst vorgesetzten Dienstbehörde, zur Anzeige zu bringen. 
8. 9. 
Nahrnugs- und Genußmittel. 
Weiter hat der Physikus die spezielle Dienstobliegenheit, alle Einslũsse, durch 
welche das Gesundheitowohl gefährdet werden könnte, sorgsaltigst zu beobachten. 
Dabei ist das Augenmerk namentlich auf das Vorkommen verdorbener und ver, 
sälschter Nahrungs= und (GGenußmittel und der Gesundheit schädlicher Gebrauchs. 
gegenstände zu richten (§. 367. 7 des Strafgesetzbuchs und Reichsgesetz vom 
14. Mai 1879 — N.-G.--Bl., S. 145). — Sobald der Physikus von Erschei- 
nungen dieser Art Kenntniß erhält, hot er dem Landrathsamte davon Nachricht zu 
geben und nach Umständen Vorschlägr zur Abhülfe zu machen. Dabei sind be- 
sonders auch 
1) die Verordnung vom 19. Dezember 1879, betreffend die Einführung der 
mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches (G.= S. 1880, S. 1), 
2) die MinisterialBekanntmachung vom 26. Mai 1882, die Nachprüfung der 
Fleischbeschauer betreffend (Landeszeitung ## 127), und
	        
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