Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1884. (45)

1884. 83 
bioherigen Supplement-Karten und den dazu gehörigen Feldhandrissen verzeichnet 
stehen, so daß die Ergänzungskarte nunmehr mit der Gegenwart in Bezug auf die 
seit der Landesvermessung vorgekommenen Abänderungen übereinstimmt. 
Diese Nachträge werden ebenfalls nur mit Blei ausgezogen. 
8. 4. . 
Die Fortführung der Ergänzungskarte hat slets mit einem neuen Steuerjahre 
zu beginnen. Sie geschieht in der Art, daß die Ergebnisse der Fortschreibungs. 
Vermessung an den betreffenden Stellen, an welchen die berührten Parzellen ver- 
zeichnet sind, eingetragen werden. Dabei werden sowohl die neuen Eigenthums. 
grenzen, als auch die allen nicht veränderten Grenzen der durch die Messung be- 
rührten Parcellen mit schwarzer Tusche ausgezogen und die neuen Besitzstücke vor- 
schriftsmäßig schwarz nummerirt. 
Spälere Veränderungen, welche Parcellen beireffen, deren Grenzen bereits 
schwarz ausgezogen sind, sind roth einzuzeichnen. 
risse neu einzutragender oder veränderter Wohn= und Neben- 
Gebäude sind bei den erstmaligen Veränderungen schwarz auszuziehen, die Flächen 
der Ersleren roth, die der Nebengebäude grau anzulegen. 
Spätere Veränderungen an den Umrissen der Gebäude sind roth auszuziehen 
unter Beibehaltung der bereits vorhandenen Colorirung der Gebäudeflächen. 
Die die Gebäude umschließenden Eigenthumegrenzen sind bei den Gebäudever- 
änderungen nur dann mit Tusche auszuziehen, wenn auch sie Verändrrungen er. 
litten haben. 
8. 5. 
In den Fällen, in denen die Karte von der Natur abweicht, die Iitten 
Maße mit der Karte nicht übereinstimmen und in Folge dessen nach §. 2, 
des Nachtrags B. zur Anweisung II für das Verfahren bei den Vermessungen a 
der Fortschreibung der Grundsteuerbücher und Karten (Gesetz Samml. 1878 S. 65) 
eine Neumessung slattfinden muß, dürfen die Veränderungen nicht sofort auf die 
Ergänzungskarte übernommen werden. 
Hier muh, damit die Kartirung, Flächenberechnung und die Einträge im Fort- 
schreibungs-Protokolle B bewirkt werden können, ein das Messungs-Ergebniß dar- 
stellendes Beiblatt zu dem bezüglichen Kartenblatte angefertigt werden, damit das
	        
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