134 1886.
15.
Die Lymphe isl vor einer Abkũhlung bis auf den Gefrierpunkl und vor einer
Erwärmung auf mehr als 50 C. zu schützen.
". Ausführung der Jwpsuns und Wiederimpfung.
Es empfiehlt sich, die Kinder nicht zu impfen, als bis sie das Alter von
3 Monaten überschritten haben.
Kinder, welche an schweren akuten oder chronischen, die Ernährung stark beein-
trächtigenden oder die Säste verändernden Krankheiten leiden, sollen in der Regel
nicht geimpft und nicht wiedergeimpft werden.
Ausnahmen sind (namentlich beim Austreten der natürlichen Pocken) gestattet
und werden dem Ermessen des Impfarztes anheimgegeben.
Die zur Impfung bestimmten Instrumente müssen rein sein und vor jeder
Impfung eines neuen Impflings mittels Wassers und Abtrocknung gereinigt werden.
Zur Abtrocknung dürfen jedoch nicht Handtücher und dergleichen, sondern nur
Karbol= oder Salieylwatte verwendet werden. Instrumente, welche eine gründliche
Reinigung nicht gestatten, dürfen nicht gebraucht werden.
Die Instrumente zu anderen Operationen als zum Impfen zu verwenden, ist
verboten.
8. 18.
Zum Anfeuchten der trockenen Lymphe ist reines Wasser oder Glycerin oder
eine Mischung von beiden zu verwenden.
Die Impfung wird der Regel nach an den Oberarmen vorgenommen. Bei
Erstimpflingen genügen 3 bis 5 seichte Schnitte von höchstens 1 cm Länge oder
ebenso viele oberflächliche Stiche an jedem Arme; bei Wiederimpflingen 5 bis 8
seichte Schnitte oder Stiche an einem Arme.
Stärkere Blutungen sind beim Impfen zu vermeiden.
Das Auftragen oder Lymphe mit dem Pinsel ist verboten.
20
8. 20.
Die erste Impfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens zwei Blattern
zur regelmäßigen Entwickelung gekommen sind. In Fällen, in welchen nur eine