136 1886.
Entsprechende Schreibhülfe ist bereit zu stellen.
Bei der Wiederimpfung und der darauf folgenden Nachschau sei ein Lehrer
anwesend.
8. 4.
Eine Uebersüllung der Impsräume, namenklich des Operationszimmers, werde
vermieden.
Die Zahl der vorzuladenden Impflinge richte sich nach der Größe der Impfräume.
S. 5
Man verhüte thunlichst, daß die Ingsung mit der Nachschau bereits früher
Geimpfter zusammenfällt.
Jedenfalls sind Erstimpflinge und Wiederimpflinge (Revaccinanden, Schulkinder)
möglichst von einander zu trennen.
8. 6.
Es ist darauf hinzuwirken, daß die Impflinge mit rein gewaschenem Körper
und reinen Kleidern zum Impftermine kommen.
inder mit unreinem Körper und schmutzigen Kleidern können vom Termin
zurückgewiesen werden.
RC.
Verhaltungsvorschriften für die ss der Impflinge.
Aus einem Hause, in welchem usale Krankheiten, wie Scharlach, Masern,
Diphtheritis. Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die
natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht
gebracht werden.
S. 2.
Die Kinder müssen zum Jmpstermine mit rein gewaschenem Körper und mit
reinen Kleidern gebracht werden.
. 3.
Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflings die
wichtigste Pflicht.
8. 4.
Wenn das tägliche Baden des Impflings nicht ausführbar ist, so versäume
man wenigstens die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht.