Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

188 1886. 
Aulage D (zu §. 25). 
Eidesformular 
für 
die Taxatoren der behufs einer Armee-Mobilmachung vom Lande 
auszuhebenden Pferde. 
Ich (Vor= und Zuname) gelobe und schwöre zu Gott dem Allmächtigen und 
Allwissenden, daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande 
auszuhebenden Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüg- 
lichen Vorschriften unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung 
statkgehabten Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die infolge der Mobilmachung 
eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder 
zum Vortheil noch zum Schaden der Pferdeeigenthümer oder des Reichs abschähen 
werde. 
So wahr mir Gott helfe (Schluß je nach der Konfession). Amen!
	        
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