Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

1886. 195 
Anlage G (zu §. 34). 
3 
des Aushebungs-Nationals. 
Anerkenntniß. 
Daß der . 
zur AreZ.Mobilnachung 
. Gröohe Centimeter 
. Alter Jahren 
heute abgeliefert hat, wofür demselben der Taxwerth vo geschrieben: 
.............. Mark, gegen Ablieferung dieses Anerkenntnisses und auf 
nachstehende Quiktung zu zahlen ist, bescheinigt 
„ den .. .ten . . .. . . 18 
Der Civil- Aushehungs. Kommissarius. 
(Stempel des 
Landrathamleo). 
Duittung. 
Vorstehende 4, geschrieben Mark, habe ich 
aus en Kassen .. baar und richtig er- 
halten und quittire hiermit. 
.., den ten 18 
(Untesschrit des Empfängers. ) 
Fumlechwarszudoln Gent-samtnqu XVII. 29
	        
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