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1886.
Vertrag.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen= Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= -
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolst
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß älterer Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie,
haben Verhandlungen wegen Abschluß einer Vereinbarung über Gewährung gegen-
seitiger Rechtshülfe bei Zwangsvollstreckungen in Verwaltungs-Angelegenheiten er.
öffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach:
Hoöchstihren Geheimerath Freiherrn Dr. von Groß und
Höchstihren Regierungsrath Stier,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
öchstihren Geheimen Staatsrath Dr. Heim,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchstihren Geheimerath Sonnenkalb,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg.Gothar
Höchstihren Geheimen Staatsrath Freiherrn von Ketelhodt und
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Baudler,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen:
Höchstihren Staatsrath Dr. Schambach,
Seine Durchlaucht der Fürst von chwanzu: Rudolstadt:
Höchstihren Regierungsrath M
Seine Durchlaucht der Fürst von unt älterer Linie:
Höchstihren Regierungsrath Weidinger,
Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie:
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Fischer,
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalte allseitiger
Ratification abgeschlossen worden ist: