Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

208 
1886. 
Vertrag. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen= Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= - 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolst 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß älterer Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
haben Verhandlungen wegen Abschluß einer Vereinbarung über Gewährung gegen- 
seitiger Rechtshülfe bei Zwangsvollstreckungen in Verwaltungs-Angelegenheiten er. 
öffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach: 
Hoöchstihren Geheimerath Freiherrn Dr. von Groß und 
Höchstihren Regierungsrath Stier, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
öchstihren Geheimen Staatsrath Dr. Heim, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Höchstihren Geheimerath Sonnenkalb, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg.Gothar 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Freiherrn von Ketelhodt und 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Baudler, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen: 
Höchstihren Staatsrath Dr. Schambach, 
Seine Durchlaucht der Fürst von chwanzu: Rudolstadt: 
Höchstihren Regierungsrath M 
Seine Durchlaucht der Fürst von unt älterer Linie: 
Höchstihren Regierungsrath Weidinger, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Fischer, 
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalte allseitiger 
Ratification abgeschlossen worden ist:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.