Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

208 
1886. 
Vertrag. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen= Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= - 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolst 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß älterer Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
haben Verhandlungen wegen Abschluß einer Vereinbarung über Gewährung gegen- 
seitiger Rechtshülfe bei Zwangsvollstreckungen in Verwaltungs-Angelegenheiten er. 
öffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach: 
Hoöchstihren Geheimerath Freiherrn Dr. von Groß und 
Höchstihren Regierungsrath Stier, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
öchstihren Geheimen Staatsrath Dr. Heim, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Höchstihren Geheimerath Sonnenkalb, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg.Gothar 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Freiherrn von Ketelhodt und 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Baudler, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen: 
Höchstihren Staatsrath Dr. Schambach, 
Seine Durchlaucht der Fürst von chwanzu: Rudolstadt: 
Höchstihren Regierungsrath M 
Seine Durchlaucht der Fürst von unt älterer Linie: 
Höchstihren Regierungsrath Weidinger, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Fischer, 
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalte allseitiger 
Ratification abgeschlossen worden ist: