42 1886.
D. Der Zug darf ##/
45 bei Tage: bei Dunkelheit:
*1 Rechtsseitiger Telegraphen- Grünes Licht der Sigual-
–¾½6 arm des Perrontelegraphen 6 laterne des Perrontelegraphen.
b schräg nach oben gerichtet (un-
A ter einem Winkel von eiwa 6
« 45 Grad). —n—–-
d. Die optischen Signale an den Masserkrahnen.
Der Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkelheit
mit einer Laterne zu versehen.
16. Der 47½ des Wasserkrahnes läßt die daa frei
b bei Dunkelheit:
Der ’*n- Wie parallel zur Weißes Licht der an dem Aus-
Nichtung des Geleises. leger des Wasserkrahnes befindlichen
Leaterne.
ll
17. Der Ausleger des er sperrt die Durchfahrt
— bei Tage: 15 bei Dunkelheit:
, Der Ausleger steht quer Nothes Licht der an dem Aus-
! (winkelrecht) zur Richtung des 1 leger des Wasserkrahnes befind-
Geleises. 1 lichen Laterne.
Soweit ein Bedürfniß vorliegt, können die unter I und II aufge-
sführten Signale sowohl auf Stationen als auf der freien Strecke ange-
wandt werden.
III. Signale am Zuge.
Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten:
18. Kennzeichnung der Spitze des Zuges.
a. wenn der Zug auf eingeleisiger Bahn oder auf dem für die Fahrt-
richtung ziie Geleise einer beigckeichen Bahnstrecke fährt
bei Ta bei Dunkelheit:
Kein besonderes Fchen. Zwei weiß leuchtende
Laternen vorn an der
Lokomotive.