Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

44 1886. 
20. Es folgt ein Extrazug nach 
bei Tage: l beiDunkclhcik 
AussckdcmSchlußss SiqnallxjmitderAbs 
signal eine grüne Scheibe änderung, daß eine der bei- 
oben auf dem letzten Wa- den vorgeschriebenen Laler- 
gen oder zu jeder Seite nen auch nach hinten gru- 
desselben. nes Licht zeigt. 
Für einzeln sahrende Lokomotiven ge- 
nügt die Anbringung einer grün leuchten- 
1 den Laterne hinten. 
21. Es kommt ein Eblrazug in entgegengesetzter Richtung. 
bei Tage bei Dunkelheit: 
Eine grüne E Eine grün leuchtende 
Scheibe vorn an der Lo Laterne über den weiß 
komotive. leuchtenden Laternen vorn 
an der Lokomolive. 
   
22. Die Telegraphenleitung ist zu revidiren 
bei Tage: D4 bei Dunkelheit: 
Eine weiße runde Kein besonderes Signal. 
Scheibe vorn an der Lo. 
komotive oder an jeder 
Seite des Zuges. l 
23. Der Bahnwärter soll sofort seine Strecke revidiren 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Ein Schaffner schwingt seine Mütze Ein Schafsner schwingt seine Laterne 
oder einen anderen Gegenstand dem; dem Wärter zugewendet. 
Wärter zugewendet.
	        
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