Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundvierzigster Jahrgang. 1886. (47)

1886. 5 
deren Konstruklion oder Kuppelung mit dem Tender die Schädlichkeit der slörenden 
Bewegungen wesentlich herabgemindert ist. 
S. 38. 
Achsstärke. 
C1) Bei Güterwagen und Tenderachsen von gutem Flußstahl, bei denen die 
Entfernung der Acheschenkelmitten nicht über 2 m beträgt, ist für das Verhältniß 
zwischen ihrer Stärke und der zulässigen Bruttobelastung nachstehende Zahlenreihe 
als maßgebend anzusehen: 
  
  
Durchmesser der Achse Des Acheschenkels Größte zulässige 
in der Bruttobelastung einer 
Nabe mindeslens Durchmesser Länge höchstens Achse 
mindestens 
mm mm mm kg 
100 62 150 4300 
105 66 156 5000 
110 70 162 5800 
115 74 166 6600 
120 78 170 7500 
125 82 174 8500 
130 86 178 9600 
135 90 182 10700 
140 94 185 12000 
145 98 188 13200 
  
  
  
(2) Bei Anwendung von Schweißeisen sind die Belastungen um 16 Prozent 
zu verringern.
	        
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