Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundvierzigster Jahrgang. 1887. (48)

12 1887. 
messen des Gefängnißvorstehers wöchentlich einmal, unter Aufsicht des Gefangenen- 
aufsehers, rasirt, und so oft es nöthig, wird ihm das Haupthaar geschnitten. Alle 
Woche erhält der Gefangene ein reines Hemd und Handtuch. Besitzt der Ge- 
fangene kein zweites Hemd, so wird ihm ein solches, sowic die nöthigsten Kleidungs- 
stücke aus dem Inventarium der Anstalt verabreicht. Die Reinigung der Wäsche 
wird in der Anstalt besorgt. Jeder Gefangene erhält wo möglich ein besonderes 
Lager zum Schlafen. Es besteht aus einem gefüllten Strohsack, einem Betttuche, 
Strohkopfkissen und wollener Decke. Die Schlaf-Utensilien werden bei Tage aus 
dem Gefängniß entfernt und auf die Gänge geschafft. In angemessenen Zeit- 
räumen werden die Strohsäcke mit frischem Stroh gefüllt, die Decken und Bett- 
tücher gewaschen oder gewalkt. Ausnahmsweise kann nach der Persönlichkeit der 
Gefangenen der Gebrauch der eigenen Matratze, Decke und Betbwäsche von dem 
Gefängnißvorsteher gestattet werden. 
8. 21. 
Heizung. 
Während der Kälte werden die Gefängnisse der Witterung angemessen, Kranken- 
stuben nach Vorschrift des Arztes geheizt. 
5. 22. 
Beschäftigung der Gesangenen. 
Inwiefern ein Gefangener zur Arbeit gezwungen oder zur freiwilligen Be- 
theiligung an den im Gefängniß eingeführten Arbeiten zugelassen werden kann, 
richtet sich nach den unter No. II dieser Instruction gegebenen Bestimmungen. 
Die Beschäftigung der Gefangenen soll deren Fähigkeiten und bisherigen Ver- 
hältnissen entsprechen; sie sind mit Arbeiten zu verschonen, in deren Verrichtung 
nach ihrer bürgerlichen Stellung eine Erschwerung der Strafe liegen würde. Als 
vorzüglich geeignet sind neben der Besorgung aller in der Gefangenenanstalt vor- 
kommenden häuslichen Arbeiten das Holzspalten, die Anfertigung von Papp- und 
Papierarbeiten, das Spinnen in Wolle, Flachs, Hauf oder Werg, Stricken von 
Strümpfen, Jacken, Mützen und dergleichen, Klöppeln von Spitzen und Schnüren, 
Korbflechten, Nähen, namentlich von Winterschuhen aus Tuchecken, Bandwirken 
u. s. w. zu empfehlen. Alle für die Anstalt erforderlichen Kleidungsstücke und 
Utensilien müssen, wenn es nur irgend angeht, durch die Gefangenen verfertigt 
werden. Der Ertrag der Arbeiten ist zunächst zur Bestreitung der Kosten des
	        
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