Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzigster Jahrgang. 1889. (50)

1889. 2 
1) für den Bezirk des Amtsgerichts Rudolsiaadt 3Z06 Personen, 
2) für die Bezirke der Amtsgerichte õtantenansen. Aouigsce. 
Oberweißbach und Staduülmie .l138 Personen, 
3) für den Bezirk des Amtsgerichts Leutenberg 8 Personen, 
4) für den Bezirk des Amtsgerichts Schlotheim .. . 23# Personen. 
Die Einsendung der Vorschlagsliste der Geschworenen (5 88 des Ger.--Verf. 
Ges.) erfolgt nach Anleitung des § 89 an den Präsidenten des Landgerichts Weimar. 
Die Verordnung vom 20. März 1879 wegen Herstellung der Schöffen= und 
Geschworenenlisten (Ges.= S. S. 89) und vom 4. Juni 1880, die Vorbereitung 
zur Bildung der Schöffengerichte und Schwurgerichte betreffend (Ges. S. S 24), 
erleiden hiernach entsprechende Abänderungen. 
Rudolstadt, den 21. Juni 18899. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
Justiz-Ahtheilung. 
Hauthal. 
  
M XI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 15. Juli 1889, 
betreffend den Vertrag vom 12. Febrnar 1889 über die fernere Mit- 
benutzung der Frrenheil= und Pflegeanstalt zu Hildburghausen. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten bringen wir im Nach- 
stehenden den am 12. Februar 1889 abgeschlossenen Staatsvertrag über die fernere 
Mitbenutzung der Irrenheil= und Pflegeanstalt zu Hildburghausen (vgl. Ministerial- 
bekanntmachung vom 7. Dezember 1869, Gesetzsammlung Seite 201), nachdem 
derselbe allseitig ratifizirt und die landständische Genehmigung zum Voraus ertheilt 
worden ist, andurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Rudolstadt, den 15. Juli 1889. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
v. Starck.
	        
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